Das ändert sich im Unterhaltsrecht - Düsseldorfer Tabelle 2010
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2010) bekannt gegeben. Die neue Düsseldorfer Tabelle empfiehlt Unterhaltszahlungen zwischen 225 und 597 Euro monatlich, je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Dabei sind eheliche und uneheliche Kinder gleich gestellt.
Die Tabelle ist kein Gesetz, sondern stellt eine allgemein akzeptierte Richtlinie für die Berechnung von Unterhaltssätzen dar. Anrechnung des Kindergeldes Der Elternteil, in dessen Haushalt das
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