CO.DON AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Die CO.DON Aktiengesellschaft hat heute (26.07.2022) beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt.
Der Insolvenzantrag wurde erforderlich, nachdem der Hauptaktionär seine bisherige Unterstützung für die Zukunft nicht mehr aufrechterhalten hat. Unmittelbar nach dieser Entscheidung hat das Unternehmen Verhandlungen mit zahlreichen Erwerbsinteressenten aufgenommen. Diese Gespräche konnten aber innerhalb des kurzen Zeitraumes insbesondere hinsichtlich der notwendigen Brückenfinanzierung nicht rechtzeitig finalisiert werden. Um einen erfolgreichen Abschluss dieser Gespräche zu ermöglichen, hat sich das Unternehmen entschieden, den Geschäftsbetrieb in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortzuführen.
Die CO-DON AG beschäftigt an zwei Standorten in Leipzig und Teltow insgesamt 142 Mitarbeiter:innen. Deren Interessen werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit Hilfe des Insolvenzgeldes bestmöglich geschützt.
Das Amtsgericht Leipzig wird jetzt den Antrag der co.don AG prüfen und über den weiteren Fortgang kurzfristig entscheiden.
Die CO.DON AG entwickelt, produziert und vertreibt körpereigene Zelltherapien zur minimalinvasiven Reparatur von Knorpeldefekten. Das angebotene Arzneimittel ist ein Zelltherapieprodukt zur minimalinvasiven Behandlung von Knorpelschäden am Kniegelenk mit ausschließlich körpereigenen Knorpelzellen. Die von CO.DON angebotene Methode wird in Deutschland derzeit in über 200 Kliniken angewandt und wurde bereits bei über 17.000 Patienten eingesetzt. Im Juli 2017 erhielt CO.DON die EU-weite Zulassung für dieses Arzneimittel, im März 2019 die Zulassung für die Schweiz. Am Standort Leipzig errichtete CO.DON eine der größten Anlagen für die Produktion von humanen Zellen im industriellen Maßstab für Eigen- und Auftragsproduktion. Die Aktien der CO.DON AG sind an der Frankfurter Börse notiert (ISIN: DE000A3E5C08). Vorstand der Gesellschaft: Tilmann Bur.
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