19.08.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Bundeskabinett: Überschuldungsbegriff bleibt zunächst erhalten

Bundeskabinett: Überschuldungsbegriff bleibt zunächst erhalten

Die im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts vorgenommene Anpassung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenz (§ 19 InsO) wird weiterhin bestehen bleiben.


Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Tagen in den Bundestag eingebracht. Damit läuft die Anpassung des Überschuldungsbegriffs nicht Ende 2010 aus, sondern verlängert sich um drei Jahre. Mit der i

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