Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in einem weiteren Verfahren erneut mit der Schadensersatzklage eines Anlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst.
Der Kläger erwarb im Dezember 2007 von der beklagten Bank für einen Anlagebetrag in Höhe von 102.000 € 100 Stück "Bonus Express Defensiv Zertifikate II" zum Nennwert von je 1.000 € zuzüglich eines
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