BMP Gruppe übernimmt Torsystem-Sparte der STRICKER GmbH & Co. KG
Eigenverwaltungsverfahren beim Amtsgericht Münster mit Übertragung zum 01.05.2023 - Gläubigerversammlung stimmt der Übertragung zu, Standort in Münster gesichert
Die STRICKER GmbH & Co. KG wurde als Familienunternehmen im Jahr 1932 von Herrn Paul H. Stricker gegründet. Herr Wolfgang und Frau Beatrice Stricker führen das münsterländer Unternehmen inzwischen in dritter Generation. Die Schuldnerin hat drei Kerngeschäftsbereiche: Zum einen Gummi- und Fördertechnik, zum anderen Technischer Handel sowie die Torsysteme-Sparte. Die Geschäftsbereiche Gummi- und Fördertechnik sowie der Bereich Torsysteme entwickeln und produzieren als Hersteller eigenständig Produkte und Anwendungslösungen für eine Vielzahl von unterschiedlichen Branchen. Im Vordergrund des schuldnerischen Unternehmens steht die Verarbeitung, Konfektionierung und Montage von Elastomermaterialen, Bauteilen, Komponenten und anderen Erzeugnissen zu anwendungsfähigen Produkten.
Zum 01.05.2023 gelang die Übertragung des Bereiches Torsysteme an die italienische BMP Gruppe. Die STRICKER GmbH & Co. KG spricht mit ihren innovativen Torsystemen die unterschiedlichsten Branchen an. Die Zielmärkte sind insbesondere der (Lebensmittel-) Einzelhandel sowie die Lebensmittelindustrie in ganz Europa. Daneben fungiert sie als Nischenanbieter für die Bahnindustrie und bietet ein breitgestreutes Produktportfolio wie Falttore, Industrie-Pendeltüren, Luftvorhangsysteme, Restflächenabdeckung, Schnelllauftore, Streifenvorhänge und Wandleisten.
Strukturierter Verkaufsprozess
Zusammen mit der Geschäftsführung der Stricker GmbH &
Co. KG und den beratenden Rechtsanwälten Thorsten Kapitza und Prof. Dr. Peter
Neu hat die Gesellschaft am 14.11.2022 einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung
gestellt. Das Amtsgericht Münster bestellte Herrn Rechtsanwalt Stephan Michels
von MICHELS Vorast Insolvenzverwaltung GbR zum vorläufigen Sachwalter.
Die STRICKER GmbH & Co. KG war aufgrund der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg und der damit einhergehenden Inflation in einem sehr schwierigen Marktumfeld in die Krise geraten. Die Umsetzung wichtiger strategischer und organisatorischer Maßnahmen konnten in der Vergangenheit – auch vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der Inflation – nicht vollständig umgesetzt werden. So war der Insolvenzantrag in Eigenverwaltung unumgänglich.
Während des gesamten Eigenverwaltungsverfahrens wurde die Geschäftsführung von den Rechtsanwälten Thorsten Kapitza und Prof. Dr. Peter Neu von der auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierten Kanzlei ATN d’Avoine Teubler Neu beraten. Finanzwirtschaftlich wurde das Unternehmen von Herrn Claus Keller von der TMC Turnaround Management Consult aus Dortmund unterstützt. Bei der Restrukturierung wurde das Unternehmen auch durch den gerichtlich bestellten Sachwalter, dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Stephan Michels von der Kanzlei MICHELS Vorast Insolvenzverwaltung GbR aus Münster begleitet, dessen Aufgabe es war, die STRICKER GmbH & Co. KG im gesamten Verfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren. Die strukturierte Investorensuche wurde von der CVM GmbH aus Dortmund geführt.
Trotz einer sehr angespannten Marktsituation ist es der ATN und CVM in enger Zusammenarbeit mit den Verfahrensbeteiligten gelungen, den Unternehmensbereich Torsysteme im Rahmen einer übertragenden Sanierung zu veräußern und alle relevanten Arbeitsplätze am Standort Münster zu erhalten.
Bei dem Käufer handelt es sich um die BMP Gruppe. Das italienische Unternehmen ist einer der weltweit führenden Hersteller von Schnelllauf- und Industrietoren. Die Gruppe vertreibt ihre Produkte in 79 Ländern und verfügt über fünf Produktionsstätten sowie ein Vertriebsnetz von mehr als 500 Händlern.
BMP wird das Unternehmen am Standort Münster neu aufstellen und den verbliebenen Mitarbeitern einen zukunftssicheren und attraktiven Arbeitsplatz in der neuen Gesellschaft bieten.
Bereits in der Vergangenheit konnten Peter Neu und Thorsten Kapitza mit ihrem Team eine Vielzahl von Unternehmen zu einer erfolgreichen Sanierung verhelfen. „Durch das Eigenverwaltungsverfahren ist eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens möglich. Die Geschäftsführung bleibt für die Leitung des Unternehmens zuständig und kann so ihr Know-how einbringen. „Gleichzeitig wird die Geschäftsführung von uns bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützt.“, führt Rechtsanwalt Kapitza aus.
d‘Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte („ATN“) ist eine an mehreren Standorten in NRW ansässige Wirtschaftskanzlei, die mit über 100 Mitarbeitern über herausragende Expertise im Bereich Restrukturierung und Insolvenzverwaltung verfügt. ATN gehört in diesem Bereich ausweislich der WirtschaftsWoche zu den Top-Kanzleien in Deutschland.
MICHELS Vorast Insolvenzverwaltung GbR ist eine
mittelständische, regionalverwurzelte Wirtschaftskanzlei. Neben den
Hauptstandorten in Münster und Köln ist die Kanzlei in acht weiteren Städten
vertreten. Die Bandbreite ihrer Mandanten reicht von Großunternehmen bis hin zu
Freiberuflern und natürlichen Personen.
Die Capital Value Management GmbH („CVM“) ist eine
Transaktionsberatung und ein unabhängiges Corporate Finance-Beratungshaus für
Unternehmen in Sonder-, Umbruch- und Restrukturierungssituationen. Im Fokus
steht die Begleitung von Transaktionen mittelständischer Unternehmen aus
Industrie, Handel und Dienstleistung mit einem Umsatzvolumen zwischen 10 und
250 Mio. €. Die CVM gestaltet, begleitet und koordiniert in enger
Zusammenarbeit mit den steuerlichen und juristischen Beratern der Mandanten den
gesamten M&A-Prozess.
TMC Turnaround Management Consult (TMC) ist auf Sonder- und Umbruchsituationen von Unternehmen spezialisiert. Mit Kompetenz und Leidenschaft werden die Mandanten in diesen Phasen unterstützt und profitieren von Erfahrungen aus 25 Jahren und mehr als 700 Beratungsmandaten in verschiedenen Industrie- und Dienstleistungsbranchen.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.