BGH: Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
Mit diesem Urteil bestätigt der BGH wiederholt sein Urteil IX ZB 214/04 vom 17.03.2005 (= ZVI 2005, 322ff = ZInsO 2005, S. 597ff), wonach dem Schuldner die Restschuldbefreiung bereits im Schlusstermin erteilt werden kann.
Vorausgesetzt, dass keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet haben und er nachweisen kann, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind. Zu ei
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.