09.08.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Kein Vergütungsanspruch für verurteilten Insolvenzverwalter

BGH: Kein Vergütungsanspruch für verurteilten Insolvenzverwalter

2009 machte der Fall Schlagzeigen: Der falsche Diplom-Kaufmann R.Mühl arbeitete als Insolvenzverwalter und veruntreute rund 43 Millionen Euro von Insolvenzsonderkonten. Er wurde 2007 nach Selbstanzeige wegen Untreue in 106 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Mühl klagte für seine geleistete Arbeit als Insolvenzverwalter 65.000 Euro ein.


Mühl klagte für seine geleistete Arbeit als Insolvenzverwalter 65.000 Euro ein; jetzt entschied der BGH. In der letzten Instanz wies der BGH die Klage ab, und schloss sich der Beurteilung der Vorin

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