BGH: Begrenzung vorrangiger Ansprüche einer WEG
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.
Der Fall: Eine Wohnungseigentümer war Hausgeld nebst Kosten und Zinsen schuldig geblieben, so dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) schließlich die Zwangsversteigerung beantragte. D
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