BGH stärkt Schuldner gegenüber unlauteren „Finanzsanierern“
Wer Verbrauchern eine Finanzsanierung durch ein Unternehmen vermittelt, das selbst keine Rechtsberatung durchführen darf, muss darauf hinweisen, dass zusätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Mit diesem Urteil gab der Bundesgerichtshof (BGH) einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen die Treu-Finanz-Consulting GmbH statt.
Im aktuellen Fall hatte ein Schuldner die Dienste der Treu-Finanz-Consulting in Anspruch genommen, die „Lösungen für Ihre finanziellen Probleme“ versprach. Der Schuldner wurde nun an die in Österreich
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