Besserer Schutz insolventer Grundschuldner
Der BGH entschied gestern, dass Forderungskäufer künftig in den bestehenden Sicherungsvertrag eintreten müssen. Somit schützt Bundesgerichtshof (BGH) insolvente Grundschuldner vor schnellen Zwangsvollstreckungen.
Gängige Praxis war bislang, dass die Hausbank die notleidenden Forderungen und die Grundschuld der Betroffenen an einen Kreditinvestor weiterverkaufte. Diese setzten dann meist umgehend die
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