22.09.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Beendigung der Eigenverwaltung des Exzellenzhaus e.V.

Trier: Der Exhaus Verein ist insolvent

Das Eigenverwaltungsverfahren des Exzellenzhaus e.V. wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts Trier am 11.09.2020 beendet und in ein Regelinsolvenzverfahren überführt.


Zum Insolvenzverwalter wurde Justizrat Prof. Dr. Dr. Schmidt aus Trier bestellt.


Seit Einleitung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stand der Exzellenzhaus e.V. vor großen Herausforderungen, seine vielfältigen Aktivitäten u.a. im Rahmen der Jugend- und Kulturarbeit auch weiterhin auskömmlich durchführen zu können. Die hierzu ergriffenen Maßnahmen reichten jedoch nicht aus, um die jeweiligen Vereinsbereiche nachhaltig zu stabilisieren.


Die Renovierungsbedürftigkeit des bisherigen Gebäudes und der damit verbundene Auszug, die Corona-Krise und der Wegfall überörtliche Zuschüsse haben den Vereinsbetrieb zuletzt stark beeinträchtigt. Obwohl die Stadt Trier alles ihr Mögliche getan hat, um den Betrieb des Exzellenzhaus e.V. weiterhin sicher zu stellen, haben die finanziellen Einbußen und die fehlende Planbarkeit in mehreren Geschäftsfeldern dazu geführt, dass das Geschäftsmodell des Exzellenzhaus e.V. nicht mehr tragfähig ist und die beabsichtigte Sanierung im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nicht stattfinden kann.


Im Rahmen des nun eröffneten Regelinsolvenzverfahrens werden die Geschäftsfelder des Vereins restrukturiert.


Der Betrieb des Kinderhorts wird uneingeschränkt fortgesetzt und in eine neue Trägerschaft überführt. Auch das Fan Projekt soll seine Arbeit bei einem neun Träger fortsetzten können. Der Exzellenzhaus e.V. selbst wird seine Tätigkeiten einstellen.


Justizrat Prof. Schmidt: „Es ist bedauerlich, dass die geplante Sanierung in Eigenverwaltung nicht mehr möglich ist und die Geschäftstätigkeit des Vereins eingestellt werden muss. Ich bin sehr froh, dass es mit Hilfe der Stadt Trier gelungen ist, die Bereiche Kinderhort und Fan Projekt in eine neue Trägerschaft zu überführen. Dort wird es also auf jeden Fall weitergehen. Im Übrigen liegt es jetzt an den Vereinsmitgliedern, ob sie in der nun eingetretene Situation einen Neubeginn wagen wollen und den Exzellenzhaus e.V. mit einem neuen tragfähigen Konzept wieder beleben. Das Insolvenzverfahren würde durchaus Optionen hierfür bereithalten.“  

 



Über Exzellenzhaus e.V.

Seit 48 Jahren Vereinsgeschichte setzt sich der Verein Exzellenzhaus als eines der letzten freien und selbstverwalteten Jugendzentren für die Schaffung von Kinder- und Jugendhilfsangeboten für Menschen aller sozialen Schichten ein, um damit die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen zu fördern. Der Verein verfügt über einen Kinderhort mit 45 Plätzen, einen offenen Jugendtreff und einen Medienbereich im Exhaus. Darüber hinaus ist das Exhaus Träger des lokalen Fanprojekts und organisiert die Streetwork für Jugendliche und junge Erwachsene in Trier. Überregional ist das Exhaus vor allem durch den Kultur- und Veranstaltungsbereich und die stattfindenden Konzerte bekannt. Der Kulturbereich organisiert zudem den so genannten Bunker (Ludger-Kern Haus), in dem derzeit 30 lokale Bands proben.

 

Über Justizrat Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt

Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- sowie für Insolvenzrecht und ausgebildeter Mediator. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei „Prof Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“, eine der führenden Insolvenz- und Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz, mit Standorten in Trier, Zell (Mosel), Daun, Bad Kreuznach und Kirchberg (Hunsrück). Seit 1997 ist Thomas B. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf arbeitsrechtliche Sonderthemen in der Restrukturierung spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Hochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht.

 


Bild: © sscreations / FreeDigitalPhotos.net

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