15.12.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Beate Uhse AG: Fortführung der Sanierung in Eigenverwaltung geplant

Beate Uhse AG ist insolvent - Geschäfte bleiben geöffnet

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht nachhaltige operative Restrukturierung



Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) beantragt heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung beim zuständigen Amtsgericht. Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael Specht, hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte.


Daher war auch die geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar und die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG drohte einzutreten.

 

Die Insolvenzanmeldung betrifft ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding, die geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, ihre Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft weiter behält. Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG wurde keine Insolvenz beantragt. Die operativen Gesellschaften halten ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht.

 

Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG, betont: "Unser Ziel ist es, im Rahmen des Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die operative und finanzielle Sanierung der Beate Uhse AG nachhaltig und zügig umzusetzen. Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren zu können."

 

Während des gesamten Sanierungsprozesses wird die Beate Uhse AG in allen insolvenzrechtlichen Fragen von der bundesweit tätigen Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff beraten und unterstützt.

 

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht dem Vorstand, den Restrukturierungsprozess in einem rechtlich gesicherten Rahmen fortzusetzen. Die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt dabei weiterhin beim Unternehmen. Ein Sachwalter des Insolvenzgerichts wird das Verfahren begleiten und kurzfristig vom Gericht benannt werden. Die in der Holding beschäftigten Mitarbeiter werden durch das zu beantragende Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die nächsten drei Monate abgesichert.

 

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird der gemeinsame Vertreter sehr eng eingebunden und Mitglied in dem geplanten Gläubigerausschuss werden, um eine breite Unterstützung des Insolvenzplans zu erzielen.


Potenzielle neue Investoren werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens angesprochen. Die wesentlichen Gläubiger des Unternehmens stehen der Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens positiv gegenüber und haben ihre Unterstützung für den Sanierungsprozess zugesagt.

 



Über BBL:
BBL ist eine der führenden Kanzleien mit alleinigem Fokus auf Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in komplexen Restrukturierungsvorhaben sowohl innerhalb als auch außerhalb von Insolvenzverfahren. Mehr als 50 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und in Londo
n. 


Über die Beate Uhse AG:
Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und ist als europaweit tätiger Erotikkonzern heute mit rund345 Mitarbeitern (FTE) in sieben Ländern aktiv. Beate Uhse steht für über 70 Jahre Branchenerfahrung und Expertise in der Erotikbranche und verfügt über eine sehr hohe Markenbekanntheit. Der Fokus liegt auf dem B2C, der durch zwei zentrale Vertriebskanäle E-Commerce und stationärer Einzelhandel - abgedeckt wird und die im Rahmen der Cross-Channel-Strategie eng miteinander verzahnt sind. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet.

 


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