03.02.2015 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Bau-Pleiten als Bumerang für den Fachhandel

Insolvenz und Anfechtung con Geschäften durch den Insolvenzverwalter

Der Baustoff-Fachhandel fordert eine Korrektur beim Insolvenzrecht – denn die Branche steckt im Dilemma: Insolvenzverwalter können Geschäfte der vergangenen zehn Jahre anfechten und das geflossene Geld zurückfordern, wenn ein Baustoff-Fachhändler als Gläubiger einem Kunden öfter Zahlungsaufschübe gewährt oder mit ihm Teilzahlungsvereinbarungen abgeschlossen hat.


„Für die Baustoff-Branche ist diese Entwicklung fatal“, warnte Stefan Thurn auf der BAU-Fachmesse 2015 in München. Denn nach der Pleite eines Kunden blieben Baustoff-Händler nicht nur auf unbezahlten Rechnungen sitzen, so der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB). Besonders hart treffe den Baustoff-Fachhandel, dass der Insolvenzverwalter auch noch Beträge zurückverlangen dürfe, die der Kunde Jahre vor seiner Insolvenz für gelieferte Baustoffe gezahlt habe. Das Geld, das die Baustoff-Händler bereits erhalten und ihrerseits fest verplant haben, drohe verloren zu gehen. „Oft droht dabei dann auch dem Baustoff-Händler der wirtschaftliche Ruin“, stellte Thurn klar. Bau-Pleiten entwickelten sich so zum „Bumerang“ für den Fachhandel.

  

Der BDB fordert hier dringend Korrekturen. Denn es sind gerade die Baustoff-Fachhändler, die beispielweise in langen Wintern von ihren Kunden, Bauunternehmen und Handwerkern, gefragt werden, ob sie ihnen mit Warenkrediten in der Refinanzierung entgegenkommen können. Die Händler zeigen Kulanz – „und dennoch fällt ihnen ihr Verhalten auf die Füße“, so Thurn.

Prof. Dr. Rödl von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform erklärt: „Der Insolvenzverwalter, der einen später insolvent werdenden Kunden betreut, wertet die gezeigte Kulanz als Indiz dafür, dass der Fachhändler von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden gewusst habe. Und dann hält der Konkursverwalter die Hand auf, um Geld zurückzufordern.“

 

Betroffen ist aber nicht allein der Baustoff-Fachhandel. Einem aktuellen Hilferuf aus der Wirtschaft haben sich mittlerweile 11 Unternehmerverbände angeschlossen. Dabei reicht das Spektrum von Handelsverbänden über Energieversorger bis hin zum Gesamtverband Textil und Mode.

 

Eine aktuelle Untersuchung des Verbands der Insolvenzverwalter (VID) habe das „Ausmaß der Misere“ bereits gezeigt, so Prof. Rödl. Bei nahezu jeder achten Insolvenz sei es in den vergangen Jahren zur Anfechtung gekommen. Durchschnittlich wurden über 38.700 Euro zurückgefordert. „Diese große Summe sorgt im Mittelstand für Kopfzerbrechen“, sagt Prof. Rödl. Hier müsse sich so schnell wie möglich etwas ändern.

  

Die Insolvenzanfechtung sei ein dicker Wermutstropfen bei einer insgesamt eher erfreulichen Insolvenzentwicklung, so die Creditreform: Deren Daten zeigen, dass die Insolvenzzahlen im vergangenen Jahr auf breiter Front gesunken sind. 23.800 Unternehmen gingen 2014 in die Insolvenz – ein Rückgang von 8,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit sogar der niedrigste Stand seit 15 Jahren. Die Verbraucherinsolvenzen gingen im vergangen Jahr mit 86.900 um immerhin 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr nach unten. Weniger wurden zuletzt 2005 gemessen. Zustande gekommen seien die guten Werte durch die günstige Wirtschafts- und Konjunkturlage der letzten Jahre, kommentiert Prof. Rödl. Entscheidend sei jetzt allerdings, dass die Politik wichtige Wirtschaftszweige wie die Baustoff-Branche endlich vom „Bremsklotz Insolvenzanfechtung“ befreie.

  

Zum „aktiven Bremser“ wird der Staat auch selbst, wenn es um das Bezahlen offener Rechnungen geht. Nur rund zwei Drittel der öffentlichen Auftraggeber zahlen innerhalb der üblichen Monatsfrist – rund 32 Prozent brauchen länger, wie Creditreform ermittelt hat. Bei den privaten Auftraggebern sind es nur 8,2 Prozent, die sich nicht an die Monats-Marke halten. „Die Zahlungsmoral des Staates ist mies“, kritisiert Prof. Rödl. Die Folgen: Wer lange auf sein Geld warten müsse, der könne auch nur schwer eigene Rechnungen begleichen. Verzögerte Zahlungseingänge – oder gar keine – gehörten zu den häufigsten Gründen dafür, dass Firmen in die Insolvenz müssten. „Daran tragen Bund, Länder und Kommunen eine Mitschuld“, meint Prof. Rödl. Seine Botschaft: Würde der Staat ein besseres Zahlungsverhalten an den Tag legen, würde dies den Unternehmen konkret helfen.

  

Einige Unternehmen warten Jahre auf ihr Geld: Ein Tief- und Straßenbauer aus Nordrhein-Westfalen hatte 2013 im Rheinisch-Bergischen Kreis zu tun. Ein Jahr nach Stellung der Abschlussrechnung hatte der öffentliche Auftraggeber 500.000 Euro immer noch nicht bezahlt. Das Unternehmen bohrte nach – und der Beamte erwiderte, man möge doch den städtischen Auftraggeber verklagen. Sei dies erfolgreich, müsse der Kämmerer zahlen – der nur leider kein Geld in der Kasse habe. „Das ist mehr als unbefriedigend“, sagt BDB-Präsident Thurn. Derselbe Straßenbauer arbeitete außerdem an einem Autobahnkreuz in Düsseldorf zwei Jahre länger als geplant. Der Staat hatte Auftrags-Nachträge angeordnet, drückte sich dann allerdings vor der Zahlung. Und der Straßenbauer musste vier Millionen Euro vorstrecken. „Diese Beispiele zeigen ganz deutlich, wie die öffentliche Hand auf Verzögerung setzt“, so Thurn. Wer Leistung erbringe, müsse dafür Geld bekommen – und zwar unverzüglich..


Bild: © guitargoa

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