10.07.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Aufruf zur Teilnahme an ESUG-Evaluation

 Kern der ESUG-Evaluation ist eine strukturierte Befragung in Form eines Onlinefragebogens

Forschungsvorhaben im Auftrag des BMJV - Befragung an alle Insolvenzbeteiligten, die in unterschiedlichen Funktionen und Positionen Erfahrungen mit ESUG-Verfahren haben sammeln können.


Die Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist gestartet. Der Gesetzgeber hatte der Bundesregierung aufgetragen, das Gesetz fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren. Dafür hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, dessen Zuschlag Ende April 2017 an die Bietergemeinschaft Jacoby/Madaus/Sack/Schmidt/Thole ging.

Kern der ESUG-Evaluation ist eine strukturierte Befragung in Form eines Onlinefragebogens, der zur Beantwortung etwa 20 Minuten beansprucht. Er richtet sich an alle Insolvenzbeteiligten, die in unterschiedlichen Funktionen und Positionen Erfahrungen mit ESUG-Verfahren haben sammeln können. Das Forschungsteam bittet um rege Beteiligung an dieser Untersuchung. Interessenten können über die E-Mail-Adresse befragung@esug-evaluation.de Kontakt aufnehmen und erhalten einen Zugangscode zum Fragebogen. Die anonyme Befragung läuft drei Wochen vom 05.07.2017 für ca. sechs Wochen.

Im ersten Teil des Fragebogens geht es um die Erfahrungen mit den ESUG-Neuerungen. Im zweiten Teil besteht die Möglichkeit, zu denkbaren Rechtsänderungen Stellung zu nehmen.


Das Forschungsvorhaben soll bis zum 30.04.2018 abgeschlossen sein. Die Berichtsfassung wird mit Stakeholdergruppen diskutiert und finalisiert, bevor sie an das BMJV geht. Danach werden die Ergebnisse publiziert


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