01.02.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Arcandor AG : Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel

Insolvenz der Arvcandor AG: Zulassung der Aktien zum Börsenhandel widerrufen

Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)


Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Arcandor AG i.I./i.L., Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch, Essen, hat soeben beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Arcandor AG i.I./i.L. (ISIN DE0006275001) zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu beantragen. Der Insolvenzverwalter wird den Antrag bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse heute stellen.

 

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird der Widerruf drei Börsentage nach dessen Veröffentlichung wirksam.

 


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