Arbeitsrecht: EuGH weitet den Begriff des Betriebsübergangs aus
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil (Az.: C-466/07 - "Klarenberg") festgestellt, dass Arbeitnehmer auch dann von dem Käufer des Betriebs übernommen werden müssen, wenn dieser die vorhandene Arbeitsorganisation nicht fortführt. Damit erweiterte der EuGH den Begriff des Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) deutlich.
Der Fall Klarenberg Ein Unternehmen verkaufte eine Produktlinie inklusive Produktmaterialien und Entwicklungs-Knowhow an einen Wettbewerber. Drei in der Abteilung beschäftigte Mitarbeiter wurden
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