26.03.2019 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Arbeitslosengeld nach Transfergesellschaft zählt nicht für Rente

Insovlenz des Arbeitgebers

Der Bezug von Arbeitslosengeld nach der Beschäftigung in einer Transfergesellschaft wird bei der Wartezeit für eine abschlagfreie Altersrente besonders langjährig Versicherter nicht angerechnet. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor.


Die Richter wiesen die Revision eines Klägers aus Baden-Württemberg ab. Der Mann erfülle mit 529 Monaten nicht die notwendige Wartezeit von 540 Monaten. Er war nach seinem Jobverlust ein Jahr in ein

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.



Bild: © geralt / pixabay