18.09.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Anpassung InsO: Überschuldungsbegriff wird bis 2013 angepasst

Anpassung InsO: Überschuldungsbegriff wird bis 2013 angepasst

Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin keine Insolvenz anmelden, wenn sie sehr wahrscheinlich weitergeführt werden. Ein entsprechendes Gesetz, das die Sanierung von Unternehmen erleichtern soll, passierte am Freitag den Bundesrat in Berlin.


Nach der Insolvenzordnung muss ein Unternehmen eigentlich dann Insolvenz anmelden, wenn sein Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Jedoch war dieser Überschuldungsbegriff mit dem Finanzmark

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