Amtsgericht Gifhorn eröffnet Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau
Amtsgericht Gifhorn eröffnet Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH
Sanierungsexperte Manuel Sack zum Insolvenzverwalter bestellt
Am 1. Juni 2024 hat das Amtsgericht Gifhorn die Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Manuel Sack von der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt.
Im jetzt eröffneten Verfahren wird der im März gestartete strukturierte, internationale Investorenprozess fortgesetzt. Dazu erklärt der Sanierungsexperte Manuel Sack: „Es gibt bereits mehrere Interessenten, die qualifizierte Angebote vorgelegt haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Laufe des Monats Juni Ergebnisse haben werden. Bis dahin werden die Unternehmen in vollem Umfang fortgeführt.“
Hinweis: Das Insolvenzverfahren der ebenfalls zur Gruppe gehörenden HELMA Ferienimmobilien GmbH wird voraussichtlich im Monat Juli eröffnet.
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