20.12.2011 - Kategorie "Private Insolvenz"

Am 31.12.2011 verjähren Forderungen aus 2008

Am 31.12.2011 verjähren Forderungen aus 2008

Für Schuldner und Gläubiger ist der Jahreswechsel ein ganz besonderes Datum: Da die Regelverjährungsfrist drei Jahre beträgt, verjähren mit Ablauf des 31.12.2011 Forderungen aus 2008.


Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen entstanden sind. Forderungen aus dem Jahr 2008 werden also zum Ende dieses Jahr

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.