Alphaform AG: Antrag auf vollständiges Delisting
Der Vorstand und der Insolvenzverwalter der Alphaform AG, Dr. Hubert Ampferl, haben beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard), einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard, zu stellen.
Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG
beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG
Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien im Freiverkehrshandel der Börsen Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf, Berlin/Bremen und Hamburg sollen parallel zum Widerruf der Zulassung der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt werden.
Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Alphaform AG vom Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands und des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2015 sowie der Veräußerung wesentlicher Geschäftssparten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2015 für die Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.
Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 55 Abs. 1 BörsO FWB wird der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard nach drei Monaten ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung wirksam. Die Frist für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung zum General Standard beträgt gemäß § 46 Abs. 2 BörsO FWB sechs Monate, gerechnet ab Veröffentlichung des Widerrufs durch die Börsengeschäftsführung.
Der Vorstand und der Insolvenzverwalter haben beschlossen, im Sinne des Schutzes der Anleger keine Verkürzung der 3-Monatsfrist bzw. 6-Monatsfrist zu beantragen.
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