ALNO AG - Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Eröffnung des Insolvenzverfahren am 1. Oktober 2017 erfolgt; Verkauf der pino Küchen GmbH; Insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung am 9. Januar 2018
Das seit dem 12. Juli 2017 beim Amtsgericht anhängige Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG wurde am 1. Oktober 2017 eröffnet. Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von Anchor Rechtsanwälte (Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart) wurde auch zum Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren bestimmt.
Des Weiteren wurde dem Verkauf der pino Küchen GmbH durch den vorläufigen Gläubigerausschuss am 1. Oktober 2017 zugestimmt. Über den Geschäftsbetrieb der pino Küchen GmbH sowie die dazugehörigen Markenrechte wurde in der Folge ein Kaufvertrag abgeschlossen, dessen Vollzug noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden steht. Finanzielle Details über den Verkauf wurden nicht veröffentlicht. Die Verhandlungen über einen Verkauf der ALNO AG selbst sowie der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG dauern weiterhin an.
Das Amtsgericht Hechingen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG für den 9. Januar 2018 um 11:00 Uhr, (Stadthalle/Museum Hechingen, Zollernstr. 2, 72379 Hechingen) eine Gläubigerversammlung einberufen. In dieser wird der Insolvenzverwalter seinen Bericht erstatten und es wird über das weitere Verfahren abgestimmt. Die One Square Advisory Services GmbH ("One Square") und Herr Rechtsanwalt Daniel Vos werden in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Vertreter aller Anleihegläubiger der ALNO AG der Anleihen EUR 45.000.000 8,500% Inhaberschuldverschreibung
2013/18 (ISIN: DE000A1R1BR4; WKN: A1R1BR bzw. EUR 14.000.000 8,000% Wandelschuldverschreibung 2014/19 (ISIN: DE000A11QHW7; WKN: A11QHW) an der Gläubigerversammlung teilnehmen und die Rechte der Anleihegläubiger, insbesondere das Stimmrecht wahrnehmen. Die gemeinsamen Vertreter werden an die Versammlung den Anleihegläubigern hierüber im Nachgang Bericht erstatten. Weiter werden sich die gemeinsamen Vertreter bei Gericht dafür einsetzen, dass interessierten Anleihegläubigern in der Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Anwesenheitsrecht gewährt wird.
Die One Square und Herr Rechtsanwalt Daniel Vos werden die Forderungen aller Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Kapitals zzgl.aufgelaufener Zinsen bis zur Insolvenzeröffnung zur Tabelle anmelden.Vom einzelnen Anleihegläubiger ist diesbezüglich nichts zu veranlassen und es besteht somit kein Handlungsbedarf.
One Square und Herr Rechtsanwalt Daniel Vos werden die Anleihegläubiger der ALNO AG über die weiteren Entwicklungen informieren und stehen für Rückfragen, insbesondere für One Square unter alno@onesquareadvisors.com bzw. für Herrn Rechtsanwalt Daniel Vos unter vos@muellerseidelvos.de gerne zur Verfügung.
Anleihegläubiger werden gebeten, falls noch nicht geschehen, sich unter diesen Adressen für die jeweiligen Email-Verteiler anzumelden.
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