Ahlers AG: Dr. Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht Bielefeld hat heute das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahlers AG angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr (Kanzlei White & Case) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Vorstand
des Herrenmodeherstellers hatte heute Insolvenzanträge für die Obergesellschaft
Ahlers AG sowie für sieben weitere Gruppengesellschaft gestellt. Auslöser für
die Entscheidung war im Wesentlichen die unter den Planungen liegende
Geschäftsentwicklung in den vergangenen Monaten vor dem Hintergrund der extrem
widrigen Marktbedingungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die
Unternehmensliquidität.
Der vorläufige
Insolvenzverwalter und sein Team werden sich unverzüglich einen Überblick zur
Situation der Ahlers Gruppe verschaffen. Priorität hat die Aufrechterhaltung
des laufenden Geschäftsbetriebs.
Dr. Biner
Bähr: „Ahlers ist
ein traditionsreiches Unternehmen mit einem Portfolio starker Modemarken und
eine der führenden Adressen für hochwertige Männermode. Unsere Priorität muss
zunächst darauf liegen, im Zusammenspiel mit Mitarbeitern, Handelskunden und
Lieferanten die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Geschäftsbetrieb so
reibungslos wie möglich weiterlaufen kann. Sodann wird es darum gehen, alle
Optionen auszuloten, die eine Zukunft der Gruppe als Ganzes oder einzelner
Marken ermöglichen.“
Der vorläufige Insolvenzverwalter und sein Team werden sich unverzüglich einen Überblick zur Situation der Ahlers Gruppe verschaffen. Priorität hat die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs.
Dr. Biner Bähr: „Ahlers ist ein traditionsreiches Unternehmen mit einem Portfolio starker Modemarken und eine der führenden Adressen für hochwertige Männermode. Unsere Priorität muss zunächst darauf liegen, im Zusammenspiel mit Mitarbeitern, Handelskunden und Lieferanten die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Geschäftsbetrieb so reibungslos wie möglich weiterlaufen kann. Sodann wird es darum gehen, alle Optionen auszuloten, die eine Zukunft der Gruppe als Ganzes oder einzelner Marken ermöglichen.“
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