23.07.2009 - Kategorie "Private Insolvenz"

Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

Das Landessozialgericht in Essen hat entschieden, dass die Abwrackprämie Hartz-IV-Empfängern voll als Einkommen angerechnet werden muss. Ein Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen.


Ein Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen. Nach Ansicht

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