Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen
Das Landessozialgericht in Essen hat entschieden, dass die Abwrackprämie Hartz-IV-Empfängern voll als Einkommen angerechnet werden muss. Ein Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen.
Ein Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen. Nach Ansicht
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