4,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2022 als im Vormonat
Unternehmensinsolvenzen Mai 2022: +11,3 % zum Vorjahresmonat
11,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2022 im Vergleich zum Mai 2021
Im Mai 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen
Ergebnissen 1 242 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren
11,3 % mehr als im Mai 2021.
Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2022.
Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2022 im Baugewerbe mit 233 Fällen (Mai 2021: 180; +29,4 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021: 168; +8,9 %).
4,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2022 als im Mai 2021
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai 2022 um 4,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
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