13,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im August 2023 als im August 2022
20,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 als im 1. Halbjahr 2022
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 um ein Fünftel gestiegen
Im 1. Halbjahr 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 8 571 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 20,5 % mehr als im 1. Halbjahr 2022.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Halbjahr 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 13,9 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2022 hatten die Forderungen bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es insgesamt im 1. Halbjahr 2023 in Deutschland 25,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 54,1 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 41,3 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 2,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
1,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 als im 1. Halbjahr 2022
Im 1. Halbjahr 2023 gab es 33 140 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 um 1,9 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 gesunken.
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